Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation. Die Ausbildung richtet sich nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV).

Unser Ausbildungskonzept

In der Ausbildung an unserem Institut lernen Sie verschiedene, altersgerechte Methoden kennen, um später die Ihnen anvertrauten Patienten und Patientinnen fachgerecht und individuell betreuen und behandeln zu können. In der Arbeit mit Heranwachsenden benötigt man Kenntnisse und Fähigkeiten im pädagogischen Bereich und für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/innen hat die Arbeit mit den Eltern bzw. den nächsten Bezugspersonen eine besondere Gewichtung.

Das Team der Deakad bietet für Absolventinnen und Absolventen der psychologischen, pädagogischen und sozialpädagogischen Studiengänge eine dreijährige Ausbildung zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in an. Der erfolgreiche Abschluss der staatlich anerkannten Ausbildung führt zur Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in und zur bedarfsabhängigen Zulassung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unser Institut identifiziert sich mit dem positiven Menschenbild der Individualpsychologie nach Alfred Adler: In der Lehre arbeiten wir mit einem Modell, das soziale, somatische und psychische Faktoren als Bedingungen für somatische und psychische Störungen benennt, wobei die Bedeutung sozialer Gegebenheiten besondere Berücksichtigung findet.

ZIELE 

  • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen befähigen: Erwerb der Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation (PsychThG)
  • Staatliche Abschlussprüfung
  • Approbation und Fachkundenachweis zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in im Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

MERKMALE DER AUSBILDUNG

  • Anleitung durch erfahrene Supervisoren und profilierte DozentInnen
  • Individuelle Betreuung und Förderung der Teilnehmer/innen
  • Integrativer Ansatz und Wertschätzung anderer PT-Schulen
  • Praxisbezogenheit
  • Betonung der Selbsterfahrung
  • Kooperation mit qualifizierten Kliniken bzw. klinischen Einrichtungen

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Grundlagen für den Ausbildungsgang zum/zur „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“ sind das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV). Die Voraussetzungen sind wie folgt:

  • Ein abgeschlossenes universitäres Studium der Psychologie oder
  • ein an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworbener Abschluss des Studiengangs Pädagogik und Sozialpädagogik

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist zudem die erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit über einen Zeitraum von 3 Jahren.

VERANSTALTUNGSORT

  • Veranstaltungsort sind die Räumlichkeiten der DEAKAD in der Hubertusallee 42/44.

Ziele

    • Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Durchführung von Psychotherapien mit Kindern und Jugendlichen befähigen: Erwerb der Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation (PsychThG)
    • Staatliche Abschlussprüfung
    • Approbation und Fachkundenachweis zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in im Vertiefungsgebiet tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Merkmale der Ausbildung

    • Anleitung durch erfahrene Supervisoren und profilierte DozentInnen
    • Individuelle Betreuung und Förderung der Teilnehmer/innen
    • Integrativer Ansatz und Wertschätzung anderer PT-Schulen
    • Praxisbezogenheit
    • Betonung der Selbsterfahrung
    • Kooperation mit qualifizierten Kliniken bzw. klinischen Einrichtungen

Zulassungsvoraussetzung

Grundlagen für den Ausbildungsgang zum/zur „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in“ sind das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV). Die Voraussetzungen sind wie folgt:

    • Ein abgeschlossenes universitäres Studium der Psychologie oder
    • ein an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erworbener Abschluss des Studiengangs Pädagogik und Sozialpädagogik

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist zudem die erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren.

Die Ausbildung erfolgt in Vollzeit über einen Zeitraum von 3 Jahren.

Veranstaltungsort

    • Veranstaltungsort sind die Räumlichkeiten der DEAKAD in der Hubertusallee 42/44.

Gerne senden wir Ihnen weiteres Informationsmaterial zu und laden Sie darüber hinaus ein, unser Institut kennenzulernen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns.

Kontakt

Praktische Tätigkeit

Mind. 1200 Stunden in psychiatrisch-klinischer Einrichtung

unter Begleitung und Betreuung dortiger Ärzte und

1800 Stunden 

Theoretische Ausbildung

Beginnt zeitlich parallel zur „Praktischen Tätigkeit“ im Ausbildungsinstitut der DEAKAD

  • Vermittlung der Grundkenntnisse in der wissenschaftliche Psychotherapie: 200 Stunden
  • vertiefte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie: 400 Stunden.

600 Stunden 

Praktische Ausbildung

600 Krankenbehandlungen unter Supervision mit mindestens

6 Patientenbehandlungen sowie mindestens

600 Stunden 

150 Supervisionsstunden, von denen mindestens                            

50 als Einzelsupervision durchzuführen sind

150 Stunden 

Selbsterfahrung,Lerntherapie

120 Stunden 

Praktische Tätigkeit | 1800 Stunden

Mind. 1200 Stunden in psychiatrisch-klinischer Einrichtung

unter Begleitung und Betreuung dortiger Ärzte und

Theoretische Ausbildung | 600 Stunden

Beginnt zeitlich parallel zur „Praktischen Tätigkeit“ im Ausbildungsinstitut der DEAKAD

  • Vermittlung der Grundkenntnisse in der wissenschaftliche Psychotherapie: 200 Stunden
  • vertiefte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie: 400 Stunden.

Praktische Ausbildung | 600 Stunden

600 Krankenbehandlungen unter Supervision mit mindestens

6 Patientenbehandlungen sowie mindestens

150 Supervisionsstunden | 150 Stunden

von denen mindestens 50 als Einzelsupervision durchzuführen sind

Selbsterfahrung, Lerntherapie | 120 Stunden

GESAMT

4200 Stunden 

GESAMT | 4.200 Stunden