1 | Praktische Tätigkeit
Nachweis von mindestens 1200 Stunden Tätigkeit an einer psychiatrischen klinischen Einrichtung. Während dieser Tätigkeit sind die Teilnehmenden jeweils über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und der Behandlung von Patienten beteiligt. Mindestens 600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger zugelassenen psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder eines Psychologischen Psychotherapeuten zu erbringen. Hierfür existieren Kooperationsverträge mit verschiedenen Kliniken in Berlin und im Umland.
2 | Theoretische Ausbildung inkl. Praktischer Übungen
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 6oo Stunden, wobei für die Vermittlung der Grundkenntnisse in der wissenschaftlichen Psychotherapie 200 Stunden und für die vertiefte Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mindestens 400 Stunden entfallen. Sie findet in Form von Vorlesungen, Seminaren und praktischen Übungen statt.Anamnese-Seminare dienen der tiefenpsychologisch fundierten begründeten Erstuntersuchung des Patienten (Diagnostik, Indikationsstellung, Behandlungsplanung). Bis zur Zwischenprüfung müssen mindestens 10 dokumentierte Erstinterviews vorliegen (während der gesamten Ausbildungsdauer müssen mindestens 20 angefertigt werden). Kasuistisch-technische Seminare sind Übungen mit Fallvorstellung, die anwendungsbezogenen Fragestellungen sowie dem Training diagnostischer bzw. therapeutischer Interventionen in den Vertiefungsverfahren dienen.
3 | Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von Kenntnissen und praktischen Kompetenzen im tiefenpsychologisch therapeutischen Prozess. Hier werden eigenständig psychotherapeutische Behandlungen unter Supervision durchgeführt. Sie beginnt i.d.R. nach. 2,5 Jahren in der Institutsambulanz nach erfolgreich absolvierter Zwischenprüfung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben i.d.R. bis dahin die Hälfte ihrer Ausbildung erfolgreich absolviert (mindestens 300 Stunden theoretische Ausbildung). Die praktische Ausbildung umfasst mind. 600 Krankenbehandlungen unter Supervision mit mindestens 6 Patientenbehandlungen sowie mind. 150 Supervisionsstunden (davon mind. 60 Stunden Einzelsupervision).
4 | Selbsterfahrung
Gegenstand der Selbsterfahrung sind die Reflexion oder Modifikation persönlicher Voraus-setzungen für das therapeutische Erleben und Handeln unter Einbeziehung biographischer Aspekte. Darüber hinaus werden bedeutsame Aspekte des Erlebens und Handelns im Zusammenhang mit einer therapeutischen Beziehung und mit der persönlichen Entwicklung im Ausbildungsverlauf herausgearbeitet. Die Selbsterfahrung umfasst mindestens 120 Stunden, davon mindestens 60 Stunden Einzel-Selbsterfahrung und mindestens 60 Stunden in der Gruppe. Die Selbsterfahrung findet bei Selbsterfahrungsleitern statt, die von der Ausbildungsstätte anerkannt sind, zu denen der/die Ausbildungsteilnehmer/in keine verwandtschaftlichen Beziehungen hat und nicht in wirtschaftlichen oder dienstlichen Abhängigkeiten steht. Die Honorierung wird zwischen den Teilnehmenden und dem/der Selbsterfahrungsleiter/in ausgehandelt, die Ausbildungsstätte gibt den Selbsterfahrungsleitenden hierzu Empfehlungen. Die Selbsterfahrung in der Gruppe findet meist an verlängerten Wochenenden in einem Gästehaus in der Schorfheide statt.
5 | Ergänzung auf 4200 Stunden (sog. „Freie Spitze“)
Jedes Ausbildungsinstitut hat im Rahmen der „Freien Spitze“ Gestaltungsmöglichkeiten über die Vermittlung weiterer Kenntnisse. In der Regel wird ein Teil dieser Stundenzahl auch für Kleingruppenarbeit und Fortbildungen genutzt. Näheres finden Sie in unseren „Erläuterungen zur Freien Spitze“.